Rechtsprechung
   BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4236
BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07 (https://dejure.org/2008,4236)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.2008 - 9 B 81.07 (https://dejure.org/2008,4236)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 9 B 81.07 (https://dejure.org/2008,4236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 137 Abs. 1; AO § 171 Abs. 3, Abs. 3a; NKAG § 11 Abs. 1 Nr. 4b
    Straßenausbaubeitrag; Kommunalabgabe; Verjährung; Abgabenordnung; Festsetzungsverjährung; Festsetzungsfrist; Hemmung; Rechtsbehelfsverfahren; dynamische Verweisung im Landesgesetz auf Bundesrecht; Bezugnahme; Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung; Willkürverbot.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1
    Abgabenordnung; Bezugnahme; Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung; Hemmung; Kommunalabgabe; Rechtsbehelfsverfahren; Straßenausbaubeitrag; Verjährung; Willkürverbot; dynamische Verweisung im Landesgesetz auf Bundesrecht

  • Wolters Kluwer

    Dynamische Verweisung in § 11 Abs. 1 Nr. 4b Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) auf Vorschriften der Abgabenordnung (AO) schon vor der Neufassung vom 23. Januar 2007; Regelung über die Hemmung der Festsetzungsverjährung durch ein Rechtsbehelfsverfahren; ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 137 Abs. 1; ; AO § 171 Abs. 3; ; AO § 171 Abs. 3a; ; NKAG § 11 Abs. 1 Nr. 4b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht: Kommunalabgaben, Hemmung der Festsetzungsverjährung durch ein Rechtsbehelfsverfahren aufgrund Landesrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 337
  • DVBl 2008, 263 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90

    Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz,

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07
    Demgemäß hat sich das Bundesverwaltungsgericht insbesondere die Prüfung vorbehalten, ob sich das Instanzgericht bei der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Rechts so weit vom zugrunde liegenden Gesetz entfernt hat, dass der Zusammenhang mit dem Gesetz nicht mehr hinreichend erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 37.90 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 27 S. 15, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 153.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 27 S. 10; Eichberger, a.a.O., § 137 Rn. 70 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 1 B 153.93

    Befreiung von der Beitragspflicht des Rechtsanwaltsversorgungswerks auch für

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07
    Demgemäß hat sich das Bundesverwaltungsgericht insbesondere die Prüfung vorbehalten, ob sich das Instanzgericht bei der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Rechts so weit vom zugrunde liegenden Gesetz entfernt hat, dass der Zusammenhang mit dem Gesetz nicht mehr hinreichend erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 37.90 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 27 S. 15, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 153.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 27 S. 10; Eichberger, a.a.O., § 137 Rn. 70 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07
    Eine generelle Zuordnung der Auslegungsregeln zum Bundesrecht, namentlich als allgemeine rechtsstaatliche Vorgabe für die richterliche Tätigkeit, würde dazu führen, dass jede Fehlauslegung irrevisiblen Rechts, die letztlich immer auf der Verletzung von irgendwelchen Auslegungsgrundsätzen beruhen muss, eben wegen dieser Verletzung als ein Verstoß gegen Bundesrecht deklariert und damit revisibel gemacht werden könnte (Beschluss vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53 S. 19; Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 137 Rn. 69 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 9 B 41.01

    Festlegung eines Revisionszulassungsgrundes durch den Revisionskläger -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07
    Unter diesen Umständen vermag die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Bundes(verfassungs)recht, hier unter Überschreitung der Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung, angewandt worden, für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen; vielmehr muss zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschluss vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 41.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 1 M 273/01
    Auszug aus BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07
    3 Das Oberverwaltungsgericht begründet seine - auch in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 1 M 273/01 - NVwZ-RR 2003, 233; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 19 Rn. 37 m.w.N.) überwiegend vertretene - Ansicht damit, dass der Landesgesetzgeber mit der dynamischen Verweisung in § 11 Abs. 1 Nr. 4b NKAG nach deren Sinn und Zweck habe erreichen wollen, dass die Regelungen in der Abgabenordnung über die Hemmung der Festsetzungsverjährung auch bei etwaigen sachlichen Änderungen des Bundesgesetzes ohne besonderen weiteren Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers auf kommunalabgabenrechtliche Verfahren angewendet werden sollen.
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Demgemäß hat sich das Bundesverwaltungsgericht insbesondere die Prüfung vorbehalten, ob sich das Instanzgericht bei der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Rechts so weit vom zugrunde liegenden Gesetz entfernt hat, dass der Zusammenhang mit dem Gesetz nicht mehr hinreichend erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Allerdings hat das Revisionsgericht zu prüfen, ob sich das Instanzgericht bei der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Rechts so weit vom zugrunde liegenden Gesetz entfernt hat, dass der Zusammenhang mit dem Gesetz nicht mehr hinreichend erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 Rn. 8).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Da das Rechtsstaatsprinzip, insbesondere der Vorrang des Gesetzes und die Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), und das im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verankerte Willkürverbot eine unübersteigbare bundesrechtliche Grenze jeden Verwaltungshandelns und der Rechtsprechung darstellen, kann im Revisionsverfahren geprüft werden, ob sich das Instanzgericht bei der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Rechts so weit vom zugrunde liegenden Gesetz entfernt hat, dass der Zusammenhang mit dem Gesetz nicht mehr hinreichend erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (BVerwG, Urteile vom 23. August 1991 - 8 C 37.90 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 27 S. 15 und vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ; Beschluss vom 7. Januar 2008 - 9 B 81.07 - Buchholz 401.00 § 171 AO Nr. 1 Rn. 8).
  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Dies gilt auch für den Vorwurf, das Landesrecht sei unter Verstoß gegen Bundes(verfassungs)recht, etwa unter Überschreitung der Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung, angewandt worden, es sei denn, damit werden zugleich klärungsbedürftige Fragen grundsätzlicher Bedeutung gerade des Bundesrechts aufgeworfen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 2008 - 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 Rn. 6 f. und vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - NVwZ-RR 2015, 906 Rn. 5), was hier nicht der Fall ist.

    Die Grenzen, die bei der Auslegung des irrevisiblen Rechts nicht überschritten werden dürfen, werden durch das Rechtsstaatsprinzip und das im allgemeinen Gleichheitssatz verankerte Willkürverbot gebildet (vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 Rn. 8).

  • BVerwG, 29.11.2022 - 8 C 13.21

    Anforderungen an die Heranziehung zur Kreisumlage bei rückwirkender Heilung der

    Dieses hat nur zu prüfen, ob sie sich so weit vom zugrunde liegenden Gesetz entfernt hat, dass der Zusammenhang mit ihm nicht mehr hinreichend erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 Rn. 8).
  • OVG Thüringen, 21.07.2010 - 4 KO 173/08

    Bekanntmachung von Satzungen in einer von zwei vorgeschriebenen Zeitungen, bei

    § 15 ThürKAG enthält schon nach seinem Wortlaut eine dynamische Verweisung auf die genannten Vorschriften der Abgabenordnung "in ihrer jeweiligen Fassung" (so im Ergebnis auch OVG NW, Urt. vom 01.02.2008, 9 A 4158/04, KStZ 2008, 219; NdsOVG, Beschl. vom 11.10.2007, 9 C 345/04, NVwZ-RR 2008, 277; die dagegen gerichtete Revision ist ohne Erfolg geblieben: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2008, 9 B 81/07, Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 = NVwZ 2008, 337).
  • BVerwG, 21.11.2014 - 9 B 20.14

    Vergnügungsteuer; Flächenmaßstab; Vergnügungsaufwand; sexuelle Handlungen;

    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung kann der Kläger nur erreichen, wenn er darlegt, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 7. Januar 2008 - BVerwG 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 Rn. 6, vom 19. September 2007 - BVerwG 9 B 22.06 - juris Rn. 6 und vom 3. Februar 2012 - BVerwG 9 BN 3.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 B 74.07

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Satzung; Merkmale der

    Eine generelle Zuordnung von Auslegungsregeln zum Bundesrecht würde dazu führen, dass jede Fehlauslegung irrevisiblen Rechts, die letztlich immer auf der Verletzung von irgendwelchen Auslegungsgrundsätzen beruhen muss, eben wegen dieser Verletzung als ein Verstoß gegen Bundesrecht deklariert und damit revisibel gemacht werden könnte (Beschlüsse vom 7. Januar 2008 - BVerwG 9 B 81.07 - NVwZ 2008, 337 und vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53 S. 19; Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 137 Rn. 69 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 4 CN 8.17

    Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes "Wohnen mit Beherbergung" zur

    Dafür, dass sich das Normenkontrollgericht bei der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Rechts so weit vom zugrunde liegenden Gesetz entfernt haben könnte, dass der Zusammenhang mit dem Gesetz nicht mehr hinreichend erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 Rn. 8), bestehen keine Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 20.01.2010 - 1 B 1.09

    Unterbringungspflicht; bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber; Asylverfahren;

    Die Auslegung der genannten Normen des niedersächsischen Aufnahmegesetzes durch das Berufungsgericht wäre daher in einem Revisionsverfahren nicht zu überprüfen, sondern vom Revisionsgericht bis zur Grenze der Willkür (vgl. Beschluss vom 7. Januar 2008 - BVerwG 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 Rn. 8) hinzunehmen.
  • BVerwG, 03.06.2008 - 9 BN 3.08

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Fall

  • BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12

    Notwendigkeit der Kenntnisnahme und der Erwägung des Vortrags der Parteien zur

  • BVerwG, 15.04.2008 - 9 B 20.08

    Anforderungen an die Darlegungen zur Rüge der Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 03.04.2013 - 9 B 44.12

    Bestimmtheit der Gebührenbefreiungspflicht des § 40 Abs. 3 BbgWG a.F. i.R.e.

  • BVerwG, 25.02.2013 - 9 B 34.12

    Abwasserbeseitigung; aufgrund unwirksamer Satzung ergangener Bescheid;

  • VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909

    Zweckentfremdung, Ersatzwohnraum

  • BVerwG, 03.02.2012 - 9 BN 3.11

    Verfassungsmäßigkeit einer Differenzierung innerhalb des Kreises der

  • BVerwG, 29.07.2021 - 4 BN 29.21

    Vereinbarkeit des Art. 5 S. 2 AGVwGO BY mit der Kompetenzordnung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht